AGB
Moritz Kurz GmbH – Extra Mobile
Holzbachtalstraße 10
75334 Straubenhardt (Ortsteil Langenalb)
Telefon: +49 7248 925290
E-Mail: kontakt@extramobile.de
Web: www.extramobile.de
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim, HRB 738642
Vertretungsberechtigte Geschäftsführung: Moritz Kurz
Stand: 01.11.2025
1. Geltungsbereich
Diese AGBs gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen Moritz Kurz GmbH und ihren Kunden im Rahmen von Reparatur-, Wartungs- und Restaurationsarbeiten von Fahrzeugen, speziell Oldtimern.
2. Vertragsschluss/Kostenvoranschlag (Angebot)
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Für einen Vertragsabschluss bedarf es eines schriftlichen unverbindlichem Kostenvoranschlages von seitens des Auftragnehmers; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis zu versehen.
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Ein Vertrag kommt nur durch schriftliche Beauftragung des Kunden zustande. Bestätigung des Kostenvoranschlages (Angebot)
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Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Bestätigung/Abklärung durch die Werkstatt.
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Reparaturen und Restaurationen von Oldtimern kann man nur sehr schwer abschätzen, daher verstehen sich alle Preisangaben als geplante Richtwerte, die sich aufgrund von Wartezeiten auf Ersatzteile oder erhöhtem Arbeitsaufwand verteuern können.
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Fahrzeuge im Alter von 20 Jahren und mehr, haben die vom Hersteller vorgesehen Nutzungszeit bei weitem überschritten und daher besteht immer die Möglichkeit, dass eine ausgeführte Reparatur an einer Stelle, einen Defekt an einer anderen Stelle nach sich ziehen kann und somit die Kalkulation von Kostenvoranschlägen überschreitet.
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Bei etwaigen Mehrkosten wird der Kunde davon schriftlich unterrichtet.
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Wenn keine Auftragserteilung zu Stande kommt, erlauben wir uns eine Gebühr für das Erstellen des Angebotes zu berechnen.
3. Leistungsumfang
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Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem erteilten Auftrag.
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Bei Oldtimerrestaurationen sind Abweichungen vom ursprünglichen Zustand aufgrund altersbedingter Korrosion, fehlender Ersatzteile oder technischer Anforderungen möglich.
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Originalteile werden nach Möglichkeit verwendet; bei Nichtverfügbarkeit ist die Verwendung gleichwertiger Nachfertigungen zulässig.
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Teilweise werden Ersatzteile verwendet, die zur technischen Verbesserung des Fahrzeuges beitragen.
4. Fertigstellung und Abnahme
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Fertigstellungstermine sind nur unverbindliche Zeitschätzungen.
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Reparaturen und Restaurationen von Oldtimern kann man nur sehr schwer zeitlich abschätzen, daher verstehen sich alle Terminangaben als geplante Richtwerte, die sich aufgrund von Wartezeiten auf Ersatzteile oder erhöhtem Arbeitsaufwand verlängern können.
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Die Abnahme erfolgt mit Übergabe des Fahrzeugs im Betrieb des Auftragnehmers. Erfolgt keine Beanstandung binnen 7 Tagen, gilt die Leistung als abgenommen.
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Nach Beendigung des Auftrags muss das Fahrzeug innerhalb 7 Werktagen – nach Bezahlung – abgeholt werden. Eine Lieferung ist nach vorheriger Absprache mit Aufpreis möglich.
5. Preis und Zahlung
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Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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Zahlungen sind nach Rechnungserhalt und vor Abholung des Fahrzeugs sofort fällig. Per Überweisung oder Barzahlung
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Der Auftragnehmer ist berechtigt bei Auftragserteilung für z.B. zu bestellende Ersatzteile und Arbeiten Vorauszahlungsrechnungen zu stellen. Auch mehrfach.
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Bei Zahlungsverzug ist die Werkstatt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlangen.
6. Sachmängelhaftung
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Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
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Bei Restaurierungen kann keine Gewähr übernommen werden für Mängel, die auf das Alter, vorherige Nutzung oder nicht erkennbare Vorschäden zurückzuführen sind.
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Die Gewährleistung entfällt bei Eigenumbauten oder Eingriffen Dritter nach Übergabe.
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Des Weiteren entfällt die Gewährleistung bei nicht sachgemäßem Umgang der Technik.
7. Haftung
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Für Schäden durch höhere Gewalt oder Lieferengpässe wird keine Haftung übernommen.
8. Eigentumsvorbehalt
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Gelieferte und verbaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt.
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Bei Zahlungsverzug kann die Werkstatt den Rückbau oder die Rückgabe verlangen.
9. Altteile / Austausch
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Ersetzte Altteile gehen – sofern nicht anders vereinbart nach Abholung des Fahrzeuges – in das Eigentum der Werkstatt über.
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Wünscht der Kunde die Rückgabe der Altteile, muss dies vor Abholung des Fahrzeugs mitgeteilt werden.
10. Datenschutz
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Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Auftragsbearbeitung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragsdurchführung erforderlich.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz der Werkstatt.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Schlussbestimmungen
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Für den Fall, dass einer der oben genannten Punkte streitbar ist, so gelten die anderen Punkte uneingeschränkt weiter.